Grundstücksverkauf des Amtes Boizenburg-Land
Das Amt Boizenburg-Land schreibt hiermit das Grundstück Schulstraße 22 in 19258 Schwanheide zum Verkauf aus.
Das nördlich vom Ortszentrum (ländlich geprägte Wohnlage) liegende Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Das Hauptgebäude wurde vermutlich vor 1930 errichtet. Nach 1990 wurde es tlw. instandgesetzt und modernisiert. Es sind vier kleine Wohnungen für Wohnungsnotfälle ausgebaut. Alle vier Wohnungen sind geräumt.
Angaben zum Grundstück und Gebäude:
Lage: |
Gemarkung Schwanheide, Flur 6, Flurstück 28/4 |
Grundstücksgröße: |
370 m² |
Art des Gebäudes: |
Wohnhaus, Doppelhaushälfte |
Konstruktionsart: |
Massivbau |
Dach: |
Krüppelwalmdach mit alten Betondachsteinen |
Heizung: |
Gas-Zentralheizung, Kompaktheizkörper |
Elektroinstallation: |
durchschnittliche Ausstattung |
Fenster: |
tlw. aus Kunststoff mit Isolierverglasung tlw. alte Holzfenster |
Sanitär: |
durchschnittliche Ausstattung und einfache Qualität |
Räumlichkeiten: |
Erdgeschoss: zwei 1-Raum-Wohnungen Dachgeschoss: zwei 1-Raum-Wohnungen Wohnfläche: 105 m² (nach unterstelltem Umbau) Derzeitige Nutzung: Leerstand seit November 2016 |
Ein Verkehrswertgutachten und ein Energieausweis liegen vor.
Der Verkauf des Objektes erfolgt zum Höchstgebot, wobei das Mindestgebot 27.000 € beträgt. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer.
Gebote sind schriftlich an das Amt Boizenburg-Land, Bauamt, Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg/Elbe zu richten.
Interessenten können sich aber auch bei der
Steffen Koch
Robert-Stock-Str. 5
19230 Hagenow
Telefon: 0385 551-2776
steffen.koch@spk-m-sn.de
melden.
Die Grundstücksfläche als solches kann jederzeit besichtigt werden. Für eine Besichtigung des Gebäudes, telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen für die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten wenden Sie sich bitte an das Amt Boizenburg-Land, Frau Laskowski, Tel. 038847/385-54.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Das Amt Boizenburg-Land ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt und Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung des Amtes Boizenburg-Land ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.
Amt Boizenburg-Land
Die Amtsvorsteherin